Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung am Montag (16. März 2020) eine Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz beschlossen. Diese gilt sofort und wird das öffentliche Leben für die Menschen in Baden-Württemberg in vielen Bereichen stark einschränken.
Diese Rechtsverordnung betrifft auch den Betrieb der Tennishalle (sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen), daher wird diese ab 16. März 2020 bis auf Weiteres geschlossen.
Selbstverständlich halten wir Euch auf dem Laufenden, sobald sich für uns als Tennisverein und auch für den Trainingsbetrieb der Tennisschule weitere bzw. auch andere kurzfristige Veränderungen ergeben.
Passt auf Euch auf und bleibt gesund.
Euer Vorstand, Hauptausschuss und Trainerteam